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Beistandschaft / Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen (51-7)
- Dezernat II
- Fachdezernat II
- Amt für Jugend und Familie
- Soziale Dienste
- Beistandschaft / Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über
- die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
- die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils
Darüber hinaus unterstützen wir Sie
- bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
- durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)
Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .
Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.
- in einen Vaterschaftsfeststellungsantrag beim Gericht einreichen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen
Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a.
- die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
- das Mutterschaftsanerkenntnis
- die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Herlinghaus
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
Anschrift
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Kontakt
E-Mail: jugendfamilie@stadt-unna.de
Standort
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Mi. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
und nach Vereinbarung
Dienstleistungen der Einrichtung
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, Beistandschaften
- Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Frau Christiane Wiesner
Sachgebietsleitung
Tel: 02303 103-5146
- Frau Christiane Herlinghaus
Tel: 02303 103-5147
- Frau Christina Schmitz
Tel: 02303 103-5148