Unterhaltsverpflichtungserklärungen
Beschreibung
Aus personellen Gründen ist das Sachgebiet der Beistandschaften derzeit nur telefonisch erreichbar. Bitte sehen Sie von persönlichen Vorsprachen ab. Weiterhin kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils (Betreuungsunterhalt, gem. § 1615 Abs. 1 BGB)
Einem minderjährigen Kind steht Unterhalt zu. Der Unterhalt muss von dem Elternteil gezahlt werden, mit dem es nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig
- vom Alter des Kindes
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter
Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich. Sie können das Jugendamt damit beauftragen, die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festzustellen und den Anspruch durchzusetzen.
Buchstabenverteilung:
Frau Herlinghaus: Buchstaben A-J
Frau Neumann: Buchstaben K-M
Frau Runde: Buchstaben N-Z
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Zuständige Einrichtungen
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51-7 Rechtliche Betreuung und Vormundschaften - Beistandschaft / Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 59423 Ort: Unna
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- E-Mail:
beistandschaften@stadt-unna.de
- E-Mail:
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51-7 Rechtliche Betreuung und Vormundschaften - Vormundschaften
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- Straße: Viktoriastraße Hausnummer: 11
- PLZ: 59425 Ort: Unna
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- E-Mail:
vormundschaften@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-5147
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E-Mail: beistandschaften@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5149
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E-Mail: beistandschaften@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5148
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E-Mail: beistandschaften@stadt-unna.de