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FAQ

Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Zu diesem Zweck werden Authentifizierungsmittel aller gängigen Sicherheitsstufen angeboten (z. B. mit einem Online-Ausweis) wie auch offiziell zugelassene digitale Ausweismittel der EU-Mitgliedsstaaten. Weiterhin können Sie das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

In folgendem Video wird erklärt, was die BundID ausmacht und wie diese funktioniert: Was ist die BundID?

Um sich für die verschiedenen Online-Anträge digital identifizieren zu können, ist die Konto-Erstellung einer BundID notwendig. Mit Ihrer BundID können Sie sich gegenüber den Behörden digital identifizieren und authentifizieren sowie das elektronische Postfach verwenden. Ihre Daten werden in Ihrem Konto hinterlegt und bei erneutem Stellen eines Online-Antrags können die bereits hinterlegten Daten an den jeweiligen Onlinedienst weitergeleitet werden.

Sie benötigen die AusweisApp, um die Daten aus Ihrem Online-Ausweis auszulesen und an die BundID zu übertragen. Wenn Sie die BundID am PC nutzen möchte, ist dafür die AusweisApp auf dem PC zu installieren. Weiterhin benötigen Sie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Sollen mit dem Smartphone die Daten des Personalausweises ausgelesen werden, ist auch auf dem Smartphone die AusweisApp notwendig, um den Auslesevorgang zu starten.

Bei der ersten Nutzung Ihres Online-Ausweises benötigt die AusweisApp Ihre persönliche Transport-PIN, die Sie bei der Ausstellung des Ausweises erhalten haben. Nähere Informationen erhalten Sie hier: >> AusweisApp – Das brauchen Sie <<

Wichtig: Zur Nutzung der AusweisApp darf sich der verwendete Browser nicht im Inkognito-Modus bzw. im privaten Modus befinden.

Erhalten Sie beim Schritt der Anmeldung über die AusweisApp auf Ihrem PC eine Fehlermeldung, stellen Sie sicher, dass die AusweisApp auf dem mobilen Endgerät und ggf. bei der Nutzung der Desktopversion auf dem PC installiert und gestartet ist (bitte auch die Aktualität der Version prüfen). Weiterhin müssen sich beide Geräte im selben Netzwerk befinden.

In seltenen Fällen kann ein Fehlerbild auch durch Probleme in der NFC-Kommunikation beim mobilen Endgerät kommen, bitte starten Sie Ihr mobiles Endgerät in diesem Fall neu.

Weitere Informationen zur AusweisApp finden Sie hier.

Personalausweis mit Onlinefunktion: Allen deutschen Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten deutschen Personalausweis besitzen, steht die Online-Ausweis-Funktion zur Verfügung. Allerdings kann diese Onlinefunktion deaktiviert sein. Bitte wenden Sie sich für die Aktivierung an das für Sie zuständige Bürgerbüro vor Ort.

Elektronischer Aufenthaltstitel: diesen Ausweis müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ihn von der Ausländerbehörde, wenn Sie die Staatsbürgerschaft aus einem Land außerhalb der EU haben und in Deutschland leben.

Unionsbürgerkarte: Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können diesen Ausweis beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Weitere Informationen zu den elektronischen Identitäten finden Sie hier.

Ausführliche Informationen rund um die BundID finden Sie auf folgender Seite: https://id.bund.de/de/faq

Sofern die Online-Bezahlfunktion angeboten wird, können Sie zwischen folgenden Bezahlmethoden auswähen: