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Abweichung, Ausnahme und Befreiung gem. § 69 BauO NRW 2018 beantragen
Bei der Realisierung eines Vorhabens sind grundsätzlich die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder anderen Bestimmungen des Baurechtes (z. B. BauO NRW 2018 oder Sonderbauverordnung) abzuweichen (§ 31 BauGB und § 69 BauO NRW 2018). Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, prüft die zuständige Planungs- und Bauaufsichtsbehörde.
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben und auch verfahrensfreien Vorhaben ist ein entsprechender und begründeter Antrag zu stellen. So müssen Antragstellende grundsätzlich sogenannte Entwurfsverfassende – zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure – beauftragen, die die Planung mit Erfahrung und Sachkunde begleiten. Hierbei sind die Pflichten und Anforderungen der §§ 52 bis 54 und 67 BauO NRW 2018 zu beachten.
Die BauPrüfVO legt fest, welche Unterlagen und Vordrucke genutzt und Inhalte dargestellt werden müssen. Diese sind für Abweichungen, Ausnahme und Befreiungen im Wesentlichen:
-
Antrag auf amtlichem Vordruck
Für die sogenannten verfahrensfreien Vorhaben gem. § 62 BauO NRW 2018 ist das Formular "Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018" zu verwenden. Bei den baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sind Ausnahmen, Abweichungen und Beifreiungen im Bauantragsformular entsprechend anzukreuzen. Die Begründung ist dem Antrag separat beizufügen.
- Begründung
Es ist zu erläutern, von welchen Vorschriften abgewichen werden soll und aus welchen Gründen dies zulässig sein soll. Abhängig von der Art der Abweichung kann es erforderlich sein, Kompensationsmaßnahmen zu planen und zu beschreiben.
- Bei einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze (zum Beispiel mit einer Terrassenüberdachung oder einem Wintergarten bei Doppelhäusern oder Reihenhäusern) sind die entsprechenden Nachbarzustimmungen (Doppelhausnachbarn oder Nachbarn der Häuserreihe) vorzulegen. Sämtliche Eigentümer sind namentlich zu benennen und müssen Ihr Einverständnis durch Unterschrift auf dem Lageplan und den Bauzeichnungen erklären.
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 :500
Der Lageplan ist auf Grundlage des aktuellen und beglaubigten Auszuges aus der Flurkarte zu erstellen und muss die für das Bauvorhaben erforderlichen Angaben enthalten (§ 3 BauPrüfVO). Diese sind unter anderem die Darstellung der vorhandenen und geplanten Bebauung, die Grenzen des Baugrundstückes, die Außenmaße des geplanten Bauvorhabens, die Maße zur Lage des Vorhabens sowie die Grenzabstände, die versiegelten Flächen, die Dachneigung und Firstrichtung, Angaben zur geplanten Gebäudehöhe über vorhandenem Gelände, Darstellung der planungsrechtlichen Vorgaben (für Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes).
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 (§ 4 BauPrüfVO)
Das Vorhaben ist in Grundriss, Schnitt und Ansichten mit Angabe der Gebäude- und Geländehöhen darzustellen. Zudem sind die Nutzung des geplanten Gebäudes bzw. der geplanten Räume einzutragen.
- Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, zum Beispiel Berechnung der Grundflächenzahl (§§ 16 bis 21a BauNVO), sofern dies zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist.
- Unterschriften
Das Antragsformular ist sowohl von den Antragstellenden als auch den Entwurfsverfassenden zu unterschreiben. Sämtliche weitere genannten Unterlagen sind lediglich von den Entwurfsverfassenden zu unterzeichnen.
- Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
- Alle Bauvorlagen sind dokumentenecht (nicht mit Bleistift) zu erstellen und mit der Bezeichnung des Vorhabens, der Bezeichnung der Bauvorlage, des Maßstabs, des Datum und der Unterschrift zu versehen.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Abhängig von der Grundstückssituation oder der individuellen Planung können weitere Angaben erforderlich werden.
Die für den Antrag erforderlichen Formulare erhalten Sie hier.
Zuständige Einrichtung
Bauordnung
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de
Bei der Realisierung eines Vorhabens sind grundsätzlich die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder anderen Bestimmungen des Baurechtes (z. B. BauO NRW 2018 oder Sonderbauverordnung) abzuweichen (§ 31 BauGB und § 69 BauO NRW 2018). Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, prüft die zuständige Planungs- und Bauaufsichtsbehörde.
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben und auch verfahrensfreien Vorhaben ist ein entsprechender und begründeter Antrag zu stellen. So müssen Antragstellende grundsätzlich sogenannte Entwurfsverfassende – zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure – beauftragen, die die Planung mit Erfahrung und Sachkunde begleiten. Hierbei sind die Pflichten und Anforderungen der §§ 52 bis 54 und 67 BauO NRW 2018 zu beachten.
Die BauPrüfVO legt fest, welche Unterlagen und Vordrucke genutzt und Inhalte dargestellt werden müssen. Diese sind für Abweichungen, Ausnahme und Befreiungen im Wesentlichen:
-
Antrag auf amtlichem Vordruck
Für die sogenannten verfahrensfreien Vorhaben gem. § 62 BauO NRW 2018 ist das Formular "Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018" zu verwenden. Bei den baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sind Ausnahmen, Abweichungen und Beifreiungen im Bauantragsformular entsprechend anzukreuzen. Die Begründung ist dem Antrag separat beizufügen.
- Begründung
Es ist zu erläutern, von welchen Vorschriften abgewichen werden soll und aus welchen Gründen dies zulässig sein soll. Abhängig von der Art der Abweichung kann es erforderlich sein, Kompensationsmaßnahmen zu planen und zu beschreiben.
- Bei einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze (zum Beispiel mit einer Terrassenüberdachung oder einem Wintergarten bei Doppelhäusern oder Reihenhäusern) sind die entsprechenden Nachbarzustimmungen (Doppelhausnachbarn oder Nachbarn der Häuserreihe) vorzulegen. Sämtliche Eigentümer sind namentlich zu benennen und müssen Ihr Einverständnis durch Unterschrift auf dem Lageplan und den Bauzeichnungen erklären.
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 :500
Der Lageplan ist auf Grundlage des aktuellen und beglaubigten Auszuges aus der Flurkarte zu erstellen und muss die für das Bauvorhaben erforderlichen Angaben enthalten (§ 3 BauPrüfVO). Diese sind unter anderem die Darstellung der vorhandenen und geplanten Bebauung, die Grenzen des Baugrundstückes, die Außenmaße des geplanten Bauvorhabens, die Maße zur Lage des Vorhabens sowie die Grenzabstände, die versiegelten Flächen, die Dachneigung und Firstrichtung, Angaben zur geplanten Gebäudehöhe über vorhandenem Gelände, Darstellung der planungsrechtlichen Vorgaben (für Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes).
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 (§ 4 BauPrüfVO)
Das Vorhaben ist in Grundriss, Schnitt und Ansichten mit Angabe der Gebäude- und Geländehöhen darzustellen. Zudem sind die Nutzung des geplanten Gebäudes bzw. der geplanten Räume einzutragen.
- Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, zum Beispiel Berechnung der Grundflächenzahl (§§ 16 bis 21a BauNVO), sofern dies zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist.
- Unterschriften
Das Antragsformular ist sowohl von den Antragstellenden als auch den Entwurfsverfassenden zu unterschreiben. Sämtliche weitere genannten Unterlagen sind lediglich von den Entwurfsverfassenden zu unterzeichnen.
- Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
- Alle Bauvorlagen sind dokumentenecht (nicht mit Bleistift) zu erstellen und mit der Bezeichnung des Vorhabens, der Bezeichnung der Bauvorlage, des Maßstabs, des Datum und der Unterschrift zu versehen.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Abhängig von der Grundstückssituation oder der individuellen Planung können weitere Angaben erforderlich werden.
Die für den Antrag erforderlichen Formulare erhalten Sie hier.
https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/110308/show