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Bauservicebüro

Kurzbezeichnung

63-1

Beschreibung

Informationen rund ums Bauen

Neben der Auskunft über aktuelle Neubaugebiete in Unna erfahren Sie im Folgenden, unter welchen Voraussetzungen Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, für welche Vorhaben Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Anträge dafür zu stellen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Allgemeines

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht setzt sich dabei mit der generellen Zulässigkeit des Vorhabens auf dem ausgewählten Grundstück auseinander. Es legt fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Dabei trifft es beispielsweise Aussagen zur Art der erlaubten Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe) sowie zum Maß der Nutzung (z.B. überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Gebäudehöhe).

Das Bauordnungsrecht befasst sich objektbezogen mit den baulich-technischen Anforderungen und dient in erster Linie der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Brandschutz, zur Standsicherheit von Gebäuden und zur Beschaffenheit von Baumaterialien. Auch Bereiche wie Barrierefreiheit oder Stellplätze für Pkw und Fahrräder werden hier vorgegeben.

Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht stehen ergänzend nebeneinander und sind stets beide einzuhalten, damit ein Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.

Für Fragen zu den im Folgenden aufgelisteten Themenbereichen, nutzen Sie bitte die hinterlegten Informationsbroschüren.

Sollten Sie oder Ihr*e Planer*in weitere Fragen haben, können Sie sich an das Bauservicebüro wenden. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich das digitale Formular "Anfrage Bauberatung".

Erreichbarkeit der Bauordnung: 

Für inhaltliche Fragen zu laufenden Bauantragsverfahren stehen wir Ihnen täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02303-103-6399.

Sollte die Leitung besetzt sein oder erfolgt nach dreimaligem Klingeln keine Antwort, wird Ihr Anruf automatisch an den Anrufbeantworter weitergeleitet. Bitte hinterlassen Sie in diesem Fall Ihr Anliegen zusammen mit dem Geschäftszeichen und Ihrer E-Mail-Adresse.

Diese Telefonzeiten sind ausschließlich der Klärung konkreter Rückfragen zu bereits laufenden Bauantragsverfahren vorbehalten. Alle Anfragen werden an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, die sich baldmöglichst bei Ihnen zurückmeldet.

Zur Meldung von akuten Gefahren wählen Sie bitte montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Rufnummer 103-3220, in den übrigen Zeiten den Notruf der Feuerwehr 112. 

Anschrift

  • Bauservicebüro
  • Kreisstadt Unna
  • Rathausplatz 1
  • 59423 Unna

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Das Bauservicebüro ist derzeit geschlossen.