BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen (33-6)
Ein*e Ausländer*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch sowie die Antragsabgabe wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Anschrift
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Kontakt
Standort
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | |||||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
(für den Zeitraum zwischen 16:00 und 18:00 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Zudem ist der Bürgerservice im Rathaus jeden 1. und 3. Samstag im Monat zwischen 09:00 und 12:00 Uhr geöffnet. Auch für diese Zeiten kann der Zutritt zum Bürgerservice nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Dienstleistungen der Einrichtung
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Frau Inga Detambel
Amtsleitung
Tel: 02303 103-3300
- Frau von Hasselbach
Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02303 103-3301
- Frau Arndt
Tel: 02303 103-3320
- Herr Wegener
Tel: 02303 103-3322