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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen (33-6)
Ein*e Ausländer*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch sowie die Antragsabgabe wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
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Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
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