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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Beschreibung

Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen, wie z.B. der Personalausweis oder der Reisepass.

Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Für die Ausstellung muss im Bürgerservice ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde): 25 Euro
Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25 Euro