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 Fassadenprogramm 2017

Im "Integrierten Handlungs- und Maßnahmekonzept für die Innenstadt der Stadt Unna 2022" ist als ein wesentliches Ziel festgehalten, die historische Innenstadt als das unverwechselbare "gebaute Potential" der Stadt zu erhalten und erlebbar zu machen. Dazu gehört auch die Sicherung und Entwicklung einer hohen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum für alle Bevölkerungsgruppen. Zur qualitativen Aufwertung und Entwicklung des Stadtbildes sowie zum Erhalt und Ausbau des historischen Erscheinungsbildes wird deshalb ein Fassadenprogramm aufgelegt. Das Programm soll die Eigentümer - insbesondere auch von Immobilien mit historischen Fassaden - durch finanzielle Anreize zu privaten Investitionen bzw. zur Herrichtung ihrer Gebäude motivieren. Das Fassadenprogramm wird mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes gefördert.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur Neugestaltung von Außenwänden und Dächern sowie von Zuwegungen, Einfriedungen und Stützmauern, die zu einer nachhaltigen Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des Stadtbildes beitragen. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der effektive Zuschuss beträgt 35 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gemäß der Förderrichtlinie Fassadenprogramm (Ratsbeschluss vom 6. Juli 2017). Die Bagatellgrenze beträgt 500 Euro. 

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Untere Denkmalbehörde
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: denkmal@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Alexandra Oppermann
Tel: 02303 103-6120
E-Mail: alexandra.oppermann@stadt-unna.de