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Untere Denkmalbehörde

Kurzbezeichnung

61-2

Beschreibung

Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Strukturen hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt.

Anschrift

  • Untere Denkmalbehörde
  • Kreisstadt Unna
  • Rathausplatz 1
  • 59423 Unna

Kontakt


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Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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