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Bauvoranfragen
Vor Einreichen eines Bauantrages können einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) geklärt werden. Dieser gebührenpflichtige Bescheid klärt rechtsverbindlich wichtige Punkte vor Erwerb oder Teilung eines Grundstückes und vor der Erarbeitung des endgültigen Entwurfes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Während dieser Geltungsdauer entfaltet er Bindungswirkung für die Bauordnung - das heißt: die bereits geprüften und genehmigten Punkte können im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht mehr anders bewertet werden und sind für die Stadt Unna verpflichtend einzuhalten. Somit schafft ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens.
Die Beantragung eines Vorbescheides ist immer dann empfehlenswert, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, das Bauvorhaben von der Umgebungsbebauung stark abweicht oder eine Bebauung im Außenbereich geplant ist.
Verwandte Dienstleistungen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de
Vor Einreichen eines Bauantrages können einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) geklärt werden. Dieser gebührenpflichtige Bescheid klärt rechtsverbindlich wichtige Punkte vor Erwerb oder Teilung eines Grundstückes und vor der Erarbeitung des endgültigen Entwurfes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Während dieser Geltungsdauer entfaltet er Bindungswirkung für die Bauordnung - das heißt: die bereits geprüften und genehmigten Punkte können im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht mehr anders bewertet werden und sind für die Stadt Unna verpflichtend einzuhalten. Somit schafft ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens.
Die Beantragung eines Vorbescheides ist immer dann empfehlenswert, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, das Bauvorhaben von der Umgebungsbebauung stark abweicht oder eine Bebauung im Außenbereich geplant ist.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76238/show
Bei dem Bauordnungsamt handelt es sich um die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Unna.
Zur Realisierung Ihrer Planungen sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten. Für die Einhaltung solcher Baubestimmungen ist das Bauordnungsamt im Antragsverfahren und anschließend vor Ort zuständig.
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Informationen rund ums Bauen
Neben der Auskunft über aktuelle Neubaugebiete in Unna erfahren Sie im Folgenden, unter welchen Voraussetzungen Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, für welche Vorhaben Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Anträge dafür zu stellen und welche Unterlagen erforderlich sind.
Allgemeines
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht setzt sich dabei mit der generellen Zulässigkeit des Vorhabens auf dem ausgewählten Grundstück auseinander. Es legt fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Dabei trifft es beispielsweise Aussagen zur Art der erlaubten Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe) sowie zum Maß der Nutzung (z.B. überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Gebäudehöhe).
Das Bauordnungsrecht befasst sich objektbezogen mit den baulich-technischen Anforderungen und dient in erster Linie der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Brandschutz, zur Standsicherheit von Gebäuden und zur Beschaffenheit von Baumaterialien. Auch Bereiche wie Barrierefreiheit oder Stellplätze für Pkw und Fahrräder werden hier vorgegeben.
Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht stehen ergänzend nebeneinander und sind stets beide einzuhalten, damit ein Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.
Für Fragen zu den im Folgenden aufgelisteten Themenbereichen, nutzen Sie bitte die hinterlegten Informationsbroschüren.
Sollten Sie oder Ihr*e Planer*in weitere Fragen haben, können Sie sich an das Bauservicebüro wenden. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich das digitale Formular "Anfrage Bauberatung".
Die Bauordnung ist für inhaltliche Fragen zu laufenden Bauantragsverfahren täglich in der Zeit von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr ausschließlich unter der Rufnummer 02303-103-6399 telefonisch zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Erreichbarkeit ausschließlich der Klärung von konkreten Rückfragen zu bereits laufenden Bauantragsverfahren dient. Diese werden unter der o.g. zentralen Rufnummer aufgenommen und an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, die sich bei Ihnen zurückmeldet.
Zur Meldung von akuten Gefahren wählen Sie bitte montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Rufnummer 103-3220, in den übrigen Zeiten den Notruf der Feuerwehr 112.
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