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 Bauvoranfragen

Vor Einreichen eines Bauantrages können einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) geklärt werden. Dieser gebührenpflichtige Bescheid klärt rechtsverbindlich wichtige Punkte vor Erwerb oder Teilung eines Grundstückes und vor der Erarbeitung des endgültigen Entwurfes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Während dieser Geltungsdauer entfaltet er Bindungswirkung für die Bauordnung - das heißt: die bereits geprüften und genehmigten Punkte können im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht mehr anders bewertet werden und sind für die Stadt Unna verpflichtend einzuhalten. Somit schafft ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens. 

Die Beantragung eines Vorbescheides ist immer dann empfehlenswert, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, das Bauvorhaben von der Umgebungsbebauung stark abweicht oder eine Bebauung im Außenbereich geplant ist. 

 

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Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de