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Denkmalschutz
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Bauten hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt. Unna ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.
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Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalbehörde
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: denkmal@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Bauten hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt. Unna ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75877/showDie Unterschutzstellung von denkmalwerten Strukturen hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt.
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