BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, Beistandschaften

Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über

  • die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
  • die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
  • die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
  • die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
  • die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils

Darüber hinaus unterstützen wir Sie

  • bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
  • bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
  • durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)

Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. 
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .

Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.

  • in einen Vaterschaftsfeststellungsantrag beim Gericht einreichen
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen

Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a. 

  • die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
  • das Mutterschaftsanerkenntnis
  • die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)

Zuständigkeiten:

Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs

Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz

Weitere Informationen