51-7 Rechtliche Betreuung und Vormundschaften - Vormundschaften
Kurzbezeichnung
51-7
Beschreibung
Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche liegt grundsätzlich bei den Eltern. In Situationen, in denen Eltern ihrer Sorgeverpflichtung nicht nachkommen können (Krankheit, Tod oder andere schwerwiegende Gründe) oder ihnen das Sorgerecht teilweise oder vollständig entzogen wird, übernimmt ein gerichtlich bestellter Vormund die Vertretung der Minderjährigen.
Ein vom Gericht bestellter Vormund oder im Falle minderjähriger Eltern ein gesetzlicher Amtsvormund, übernehmen anstelle der Eltern oder eines Elternteils die gesetzliche Vertretung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie sorgen in allen wichtigen Lebensbereichen dafür, dass die Interessen und das Wohl des Kindes bestmöglichst gefördert werden. Ein Amtsvormund des Jugendamtes hat grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie ein durch das Familiengericht bestellter Einzelvormund und ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.
Formen der Vormundschaft
Es gibt zwei Hauptformen der Vormundschaft:
- Gerichtlich bestellte Vormundschaft:
- Erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts
- Wird eingesetzt, wenn Eltern nicht in der Lage sind, das Kindeswohl zu gewährleisten
- Gesetzliche Amtsvormundschaft:
- Tritt automatisch ein bei minderjährigen Müttern
- Wird vom Jugendamt kraft Gesetzes übernommen
Aufgaben des Vormunds
Ein Vormund ist verantwortlich für:
- Gesundheitsfürsorge
- Persönliche Betreuung
- Entscheidung über Aufenthaltsort
- Auswahl von Bildungseinrichtungen
- Festlegung von Erziehungszielen
- Beantragung erforderlicher Hilfen
- Vermögensverwaltung
- Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten
Besonderheiten bei minderjährigen Müttern
Bei minderjährigen Müttern gelten spezielle Regelungen:
- Das Jugendamt wird automatisch Vormund des Kindes
- Die minderjährige Mutter behält die Personensorge
- Bei Meinungsverschiedenheiten hat die Meinung der Mutter Vorrang
- Die Amtsvormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter
Zusammenarbeit
Vormünder arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren zusammen:
- Minderjährige
- Eltern
- Pädagogische Fachkräfte
- Pflegeeltern
- Gerichte
- Schulen
- Soziale Dienste
Rechtliche Grundlage
Die Aufgaben basieren auf gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Ziel der Vormundschaft
Oberste Priorität ist immer das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Die Vormundschaft sichert den Schutz und die bestmögliche Entwicklung der Minderjährigen.
Amtsvormünder kümmern sich mit Herz und Verstand um das Wohl der Kinder. Jede Entscheidung zielt darauf ab, dem Kind bestmögliche Chancen zu geben. Es geht um Schutz, Förderung und Perspektiven. Die Kinder und Jugendlichen und auch sonstige Beteiligte des Helfersystems haben stets einen Ansprechpartner – bei Problemen, aber auch bei den schönen Erlebnissen.
Vormundschaft ist mehr als eine rechtliche Aufgabe - es ist eine Herzensangelegenheit. Jedes Kind verdient die Chance auf ein gutes und sicheres Aufwachsen.
Anschrift
- 51-7 Rechtliche Betreuung und Vormundschaften - Vormundschaften
- Stadtbetriebe Unna
- Viktoriastraße 11
- 59425 Unna
Kontakt
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E-Mail: vormundschaften@stadt-unna.de
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und nach Vereinbarung
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02303 103-5146
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E-Mail: christiane.wiesner@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5145
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E-Mail: simone.meisel@stadt-unna.de