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An- oder Ummeldung einer Wohnung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.
Zur An- oder Ummeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
- ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
- ggf. KFZ-Schein
Kosten
Ggf. 10,80 Euro für die KFZ-Scheinänderung
Verwandte Dienstleistungen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Wahlen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.
Zur An- oder Ummeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.
- Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
- ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
- ggf. KFZ-Schein
Ggf. 10,80 Euro für die KFZ-Scheinänderung
Umzug, Anmeldung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74665/showFrau
Beatrice
Arndt
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
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Frau
Jacqueline
Giering
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Frau
Manuela
Grabe
EG
Herr
Jörg
Kirchhoff
011
Frau
Angela
Koch
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Frau
Silvana
Lambart
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Frau
Ulrike
Pawlik
EG
Frau
Katja
Pohl
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Frau
Heike
Richter
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Frau
Kirsten
Scharnhorst
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Frau
Anja
Zech
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Edith
Zeidler
EG
Herr
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Zoppeck
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