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 Wohnung an- oder ummelden

Wer in eine neue Wohnung gezogen sind, muss sich so schnell wie möglich anmelden. Dies gilt auch für Ummeldungen innerhalb der Stadt. Nach einem Umzug hat eine Anmeldung laut Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Bei Bezug von Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erforderlich. Der Eigentümer füllt in diesem Fall die Wohnungsgeberbescheinigung selbst aus. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Unna ausziehen.

Jetzt neu: Online amelden!

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung digital. Sie melden Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren.

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Einrichtung eines Nutzerkontos per Online-Ausweisfunktion erforderlich. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion geht am einfachsten per Smartphone. Installieren Sie dafür die AusweisApp. Halten Sie auch Ihren 6-stelligen persönlichen PIN bereit.

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.

Nachdem Sie mit Ihrem Nutzerkonto angemeldet sind, startet der Online-Dienst und Sie erhalten zunächst Informationen zum Datenschutz.

Im Folgenden stößt eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion den Abruf der Meldedaten aus dem Melderegister an. Sind Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder an der gleichen Adresse gemeldet, wird dies erkannt und es kann eine Anmeldung im Familienverbund vorgenommen werden. Mitziehende Personen können ausgewählt werden, die entsprechenden Datensätze aus dem Melderegister werden zur Überprüfung angezeigt.

Sie haben die Möglichkeit, Einstellungen zur Weitergabe Ihrer Meldedaten vorzunehmen.

Im Weiteren geben Sie die Anschrift Ihrer neuen Wohnung an und wann Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Falls Sie bspw. zur Miete wohnen, werden außerdem Informationen zu Ihrem Wohnungsgeber benötigt. Laden Sie in dem Fall auch Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. Bevor Sie abschließend Ihren Daten an die zuständige Meldehörde verschicken, können Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen.

Eine Zusammenfassung Ihrer Daten steht Ihnen zum Download im Online-Dienst bereit. Ihre Daten werden in der zuständigen Meldebehörde überprüft und verarbeitet. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie automatisch eine E-Mail-Nachricht.

Rufen Sie den Dienst erneut auf, und melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Nun können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung abschließen: Im Online-Dienst steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel bereit.

Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten (möglich für alle Personalausweise und eID-Karten mit Online-Ausweisfunktion).

Die neuen Adressaufkleber für den Personalausweis kommen nach Aktualisierung des Chips automatisch per postalischem Schreiben der Bundesdruckerei an die neue Meldeadresse. Als Echtheitsnachweis sind diese mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie in eine andere Gemeinde gezogen sind, werden zudem antragslos Wohnortaufkleber für gültige Reisepässe versandt. Bei eID-Karten entfällt dieser Schritt.

Bei persönlicher Vorsprache im Bürgeramt:

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht. Wenn ein Kind zu einer anderen Person als den Sorgeberechtigten zieht, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben. 

Zur An- oder Ummeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: Personalausweis mit eID-Funktion, Smartphone mit AusweisApp, PIN
  • ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
  • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • ggf. KFZ-Schein

Kosten

Ggf. 10,80 Euro für die KFZ-Scheinänderung

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Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de