Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Wohnung abmelden

Beschreibung

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus ihrer Wohnung ausziehen und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Abmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich. Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.

Zur Abmeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

 

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente
  • ggf. ausgefüllter Vordruck „Abmeldung Wohnung“ und Vollmacht
  • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen