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Jugendgerichtshilfe (51-4-2)
Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und über die sich daraus ergebenen Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Die Vertreter der JGH bringen die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zwecke die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Anschließend vermitteln sie jugendrichterliche Auflagen und bieten nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an.
Die Hilfe muss nicht beantragt werden, da sie im Jugendgerichtsverfahren automatisch gewährt wird. Ebenso ersetzt sie nicht den eventuell notwendigen juristischen Beistand. Sie ist während des gesamten Verfahrens heranzuziehen und soll so früh wie möglich einsetzen.
Anschrift
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Kontakt
E-Mail: jgh@stadt-unna.de
Standort
Servicezeiten
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Dienstleistungen der Einrichtung
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Frau Sonja Slabon
Bereichsleitung
Tel: 02303 103-696
- Herr Carsten Schmidt
Sachgebietsleitung
Tel: 02303 103-586
- Herr Patricio Hernandez
Tel: 02303 103-593
- Herr Heiko Simmang
Tel: 02303 103-578