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Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Menschen im Alter von 14 - 20 Jahren eine Straftat begehen. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und betreut jugendliche Straftäter (14 - 17 Jahre alt) und heranwachsende Straftäter (18 - 20 Jahre alt) während des gesamten Strafverfahrens.
Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und über die sich daraus ergebenen Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Die Vertreter der JGH bringen die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zwecke die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Anschließend vermitteln sie jugendrichterliche Auflagen und bieten nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Jugendgerichtshilfe
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
E-Mail: jgh@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Menschen im Alter von 14 - 20 Jahren eine Straftat begehen. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und betreut jugendliche Straftäter (14 - 17 Jahre alt) und heranwachsende Straftäter (18 - 20 Jahre alt) während des gesamten Strafverfahrens.
Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und über die sich daraus ergebenen Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Die Vertreter der JGH bringen die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zwecke die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Anschließend vermitteln sie jugendrichterliche Auflagen und bieten nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an.
Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und über die sich daraus ergebenen Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Die Vertreter der JGH bringen die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zwecke die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Anschließend vermitteln sie jugendrichterliche Auflagen und bieten nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an.
Die Hilfe muss nicht beantragt werden, da sie im Jugendgerichtsverfahren automatisch gewährt wird. Ebenso ersetzt sie nicht den eventuell notwendigen juristischen Beistand. Sie ist während des gesamten Verfahrens heranzuziehen und soll so früh wie möglich einsetzen.