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 Personalrat (PR)

Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) geregelt. Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es unter anderem, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen eingehalten werden. Dazu hat der Personalrat folgende Rechte:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Mitwirkungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Beratungsrechte

Anschrift

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Kontakt

E-Mail: personalrat@stadt-unna.de

Standort

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