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 Brauchtumsfeuer

Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.  Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassen werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern. Alle Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig (d.h. anzeige- oder genehmigungspflichtig). Ein Brauchtumsfeuer ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Abbrenndatum beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Die Frist zur Beantragung eines Osterfeuers für 2025 ist abgelaufen. Bitte stellen Sie keine weiteren Anträge.

Zuständige Einrichtung

Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Carina Lachmuth
Tel: 02303 103-3222
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Herr Achim Dorna
Tel: 02303 103-3224
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de