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Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr. Die Kindertagespflege ist wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Ergänzend kann die Kindertagespflege eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder sein, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (ugs. Tagesmutter oder -vater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt. Weitere Betreuungsformen sind die Betreuung des Kindes in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu dürfen, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ durch das zuständige Jugendamt notwendig.
Die Mitarbeiter*innen des Familienbüros unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind und informieren Sie gerne über die freie Betreuungsplätze in Kindertagespflegestellen in Ihrem Umfeld.
Kindertagespflegeperson, eine neue berufliche Perspektive für mich?
Sie haben Interesse daran, Kinder im familiären Umfeld zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten und zu fördern, darüber hinaus pädagogische Angebote zu planen? Dann bietet die Kindertagespflege eine berufliche Perspektive für Sie.
Die Kindertagespflege braucht engagierte, motivierte Frauen und Männer, die als Kindertagespflegeperson für Kinder Verantwortung übernehmen. Um Kinder betreuen zu dürfen, benötigen alle Kindertagespflegepersonen eine gültige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen rund um die Tätigkeit und den Weg zur Kindertagespflegeperson.
Unsere Angebote für Kindertagespflegepersonen:
- Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege vor und während eines Betreuungsverhältnisses
- Qualifizierungskurse für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson (Qualifizierung nach dem QHB (Qualität in der Kindertagespflege: Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei)
- Auszahlung der laufenden Geldleistung gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII für die Betreuungsleistung
Verwandte Dienstleistungen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Familienbüro
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: familienbuero@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr. Die Kindertagespflege ist wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Ergänzend kann die Kindertagespflege eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder sein, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (ugs. Tagesmutter oder -vater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt. Weitere Betreuungsformen sind die Betreuung des Kindes in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu dürfen, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ durch das zuständige Jugendamt notwendig.
Die Mitarbeiter*innen des Familienbüros unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind und informieren Sie gerne über die freie Betreuungsplätze in Kindertagespflegestellen in Ihrem Umfeld.
Kindertagespflegeperson, eine neue berufliche Perspektive für mich?
Sie haben Interesse daran, Kinder im familiären Umfeld zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten und zu fördern, darüber hinaus pädagogische Angebote zu planen? Dann bietet die Kindertagespflege eine berufliche Perspektive für Sie.
Die Kindertagespflege braucht engagierte, motivierte Frauen und Männer, die als Kindertagespflegeperson für Kinder Verantwortung übernehmen. Um Kinder betreuen zu dürfen, benötigen alle Kindertagespflegepersonen eine gültige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen rund um die Tätigkeit und den Weg zur Kindertagespflegeperson.
Unsere Angebote für Kindertagespflegepersonen:
- Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege vor und während eines Betreuungsverhältnisses
- Qualifizierungskurse für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson (Qualifizierung nach dem QHB (Qualität in der Kindertagespflege: Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei)
- Auszahlung der laufenden Geldleistung gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII für die Betreuungsleistung
Frau
Laura
Bretschneider
012
Frau
Stefanie
Meyer-Krissmann
013