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Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine Hilfe im Rahmen der Krisenintervention. Kinder und Jugendliche, die dies begründet wünschen oder bei denen es das Jugendamt für notwendig erachtet, können kurzfristig in Familien oder Heimen untergebracht werden, bis eine Klärung der weiteren Hilfen erfolgt ist.
Das Jugendamt hat für diese Fälle eine klare und verlässliche Vorgehensweise, die in der Arbeitsanweisung zum Vorgehen und zu Maßnahmen bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern geregelt ist.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Die Inobhutnahme ist eine Hilfe im Rahmen der Krisenintervention. Kinder und Jugendliche, die dies begründet wünschen oder bei denen es das Jugendamt für notwendig erachtet, können kurzfristig in Familien oder Heimen untergebracht werden, bis eine Klärung der weiteren Hilfen erfolgt ist.
Das Jugendamt hat für diese Fälle eine klare und verlässliche Vorgehensweise, die in der Arbeitsanweisung zum Vorgehen und zu Maßnahmen bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern geregelt ist.
Krisenintervention, Familie, Heim, Hilfe, Vernachlässigung, Misshandlung https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76720/showHerr
Carsten
Schmidt
Sachgebietsleitung
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