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Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Junge Menschen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Neben den Hilfen für Kinder und Jugendliche werden Hilfen für junge Volljährige, Mutter / Vater Kind Unterbringung und seelisch behinderte junge Menschen angeboten.
Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.
Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.
Familienunterstützende Hilfen
- Erziehungsberatung (siehe Erziehungsberatungsstelle)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Soziale Gruppenarbeit
- Beistände für Minderjährige
Familienergänzende Hilfen
- Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Tagespflege
Familienentlastende oder -erziehende Hilfen
- Vollzeitpflege (siehe Pflegekinder / Pflegeeltern)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Hilfen zur Erziehung sind Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Junge Menschen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Neben den Hilfen für Kinder und Jugendliche werden Hilfen für junge Volljährige, Mutter / Vater Kind Unterbringung und seelisch behinderte junge Menschen angeboten.
Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.
Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.
Familienunterstützende Hilfen
- Erziehungsberatung (siehe Erziehungsberatungsstelle)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Soziale Gruppenarbeit
- Beistände für Minderjährige
Familienergänzende Hilfen
- Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Tagespflege
Familienentlastende oder -erziehende Hilfen
- Vollzeitpflege (siehe Pflegekinder / Pflegeeltern)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76308/showDer Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt ist die zentrale Anlaufstelle für junge Menschen, Mütter und Väter und andere Familienangehörige, die Rat und Unterstützung suchen. Auch Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, können sich mit Fragen an den ASD wenden. Die Fachkräfte des ASD beraten in allen Fragen der Erziehung und vermitteln ambulante sowie stationäre Unterstützungsangebote. Des Weiteren bietet der ASD Trennungs- und Scheidungsberatung an, um einvernehmliche Lösungen für die Kinder zu erarbeiten. Die Sicherstellung des Kindeswohls stellt eine zentrale Aufgabe des ASD dar. Der ASD entscheidet in Fällen des Kinderschutzes über die Form der Hilfestellung.
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte Sie dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
51-6-1Das Angebot der psychologischen Beratungsstelle richtet sich an Kinder, Jugendliche und Eltern aus Unna, die Unterstützung in allen Bereichen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens, der Erziehung und in besonderen Lebens- und Krisensituationen wünschen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Wir beraten unabhängig von Glauben, Konfession und Weltanschauung.
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder auch persönlich erfolgen.
51-4-4