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Hilfe für junge Volljährige
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Für die Ausgestaltung der Hilfen gelten die Maßnahmen wie bei der Hilfe zur Erziehung bei Minderjährigen, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Für die Ausgestaltung der Hilfen gelten die Maßnahmen wie bei der Hilfe zur Erziehung bei Minderjährigen, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Herr
Carsten
Schmidt
Sachgebietsleitung
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