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Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes, bei der Herstellung von Besuchskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen.
Bei der Herstellung von Besuchskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll das Jugendamt vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung leisten.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten Hilfen bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen und dem Kindeswohl förderlichen Konzeptes zur Umgangsregelung an.
Zuständige Einrichtung
Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes, bei der Herstellung von Besuchskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen.
Bei der Herstellung von Besuchskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll das Jugendamt vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung leisten.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten Hilfen bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen und dem Kindeswohl förderlichen Konzeptes zur Umgangsregelung an.
Umgang, Besuchsrecht, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76303/showHerr
Carsten
Schmidt
Sachgebietsleitung
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