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 Baulastenauskunft

Eine Baulast sichert eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück.

Häufige Anwendungsbereiche sind zum Beispiel die Sicherungen von Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten oder von Abstandsflächen. Auch die Wahrung des Brandschutzes oder die baurechtliche Vereinigung von überbauten Grundstücken können Inhalt einer Baulast sein.

In der Regel unterzeichnen die Eigentümer belasteter Grundstücke eine freiwillige Verpflichtungserklärung und sichern so Rechte für benachbarte Grundstücke und Nutzungen.

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes, nachzuweisendes Interesse - zum Beispiel ein Grundstückskauf - erforderlich. Auch in Baugenehmigungsverfahren ist eine Baulastauskunft notwendig. Diese wird den Eigentümern oder Bevollmächtigten erteilt.

Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie  der Straße und Hausnummer
  • Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

 

Bearbeitungsdauer

Aufgrund einer Vielzahl an Anträgen kommt es aktuell zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Kreisstadt Unna.

Bitte planen Sie daher für Ihr Auskunftsgesuch eine Mindestbearbeitungszeit von ca. 3 bis 5 Arbeitstagen ein.

Zuständige Einrichtung

Bauaufsicht
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Birgit von Thaden
Tel: 02303 103-6323
E-Mail: birgit.vonthaden@stadt-unna.de
Baulastenauskunft

Eine Baulast sichert eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück.

Häufige Anwendungsbereiche sind zum Beispiel die Sicherungen von Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten oder von Abstandsflächen. Auch die Wahrung des Brandschutzes oder die baurechtliche Vereinigung von überbauten Grundstücken können Inhalt einer Baulast sein.

In der Regel unterzeichnen die Eigentümer belasteter Grundstücke eine freiwillige Verpflichtungserklärung und sichern so Rechte für benachbarte Grundstücke und Nutzungen.

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes, nachzuweisendes Interesse - zum Beispiel ein Grundstückskauf - erforderlich. Auch in Baugenehmigungsverfahren ist eine Baulastauskunft notwendig. Diese wird den Eigentümern oder Bevollmächtigten erteilt.

  • Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie  der Straße und Hausnummer
  • Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

 

Grundstück, Baugenehmigung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76301/show
Bauaufsicht
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Birgit

von Thaden

325

02303 103-6323
birgit.vonthaden@stadt-unna.de
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Birgit

von Thaden

325

02303 103-6323
birgit.vonthaden@stadt-unna.de