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 Werbeanlagen

Werbeanlagen sind insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Grundsätzlich sind diese Anlagen baugenehmigungspflichtig. 

Hierzu müssen Sie eine entwurfsverfassende Person - z.B. Architekt*in-  beauftragen, die für Sie als Bauherrschaft sämtliche erforderlichen Unterlagen berechnet, formuliert, zeichnet und zusammengestellt einreicht.

Von dieser Pflicht nicht betroffen sind wenige Ausnahmen, zum Beispiel Anlagen mit einer Größe von weniger als 1 m² Werbefläche. 
Bei diesen verfahrensfreien Werbeanlagen haben Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Vorhaben durch Ihren Fachplaner oder unser BauServiceBüro bewerten zu lassen. Dies betrifft vorrangig Gebiete, in denen die Gestaltung durch Satzung vorgegeben wird.

Kosten

Die Gebühr für die Baugenehmigung berechnet sich mit zehn Prozent der Herstellungssumme. Sie beträgt mindestens 50 Euro. 
Möglicherweise werden Abweichungen, Baulasten, Befreiungen oder Standsicherheitsnachweise notwendig, die gesondert berechnet werden.

Hinweise und Besonderheiten

Bei Werbeanlagen

  • innerhalb der Innenstadt
  • in der Umgebung von Denkmälern - im Bereich von Gestaltungssatzungen und der Werbeleitsatzung der Kreisstadt Unna

wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Oppermann (Untere Denkmalbehörde) unter der Telefonnummer 02303 103-6120 oder per E-Mail an alexandra.oppermann@stadt-unna.de

Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de

Werbeanlagen

Werbeanlagen sind insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Grundsätzlich sind diese Anlagen baugenehmigungspflichtig. 

Hierzu müssen Sie eine entwurfsverfassende Person - z.B. Architekt*in-  beauftragen, die für Sie als Bauherrschaft sämtliche erforderlichen Unterlagen berechnet, formuliert, zeichnet und zusammengestellt einreicht.

Von dieser Pflicht nicht betroffen sind wenige Ausnahmen, zum Beispiel Anlagen mit einer Größe von weniger als 1 m² Werbefläche. 
Bei diesen verfahrensfreien Werbeanlagen haben Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Vorhaben durch Ihren Fachplaner oder unser BauServiceBüro bewerten zu lassen. Dies betrifft vorrangig Gebiete, in denen die Gestaltung durch Satzung vorgegeben wird.

Die Gebühr für die Baugenehmigung berechnet sich mit zehn Prozent der Herstellungssumme. Sie beträgt mindestens 50 Euro. 
Möglicherweise werden Abweichungen, Baulasten, Befreiungen oder Standsicherheitsnachweise notwendig, die gesondert berechnet werden.

Werbung, Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76239/show
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1 59423 Unna
Bauaufsicht
Rathausplatz 1 59423 Unna