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Vertriebenenangelegenheiten
Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetzt (BVFG). Nach Schließung der Verwaltungsstelle in der Landesstelle werden folgende Vertriebenenangelegenheiten jetzt bei der Kreisstadt Unna bearbeitet:
- die Ausstellung von Abschriften für verlorene Vertriebenenausweise
- die Abgabe von Namenserklärungen für Aussiedler nach §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetzt (BVFG). Nach Schließung der Verwaltungsstelle in der Landesstelle werden folgende Vertriebenenangelegenheiten jetzt bei der Kreisstadt Unna bearbeitet:
- die Ausstellung von Abschriften für verlorene Vertriebenenausweise
- die Abgabe von Namenserklärungen für Aussiedler nach §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Für personenstandsrechtliche Fragen rund um das Thema Geburt oder Heirat erhalten Sie alle Informationen und Auskünfte beim Standesamt der Stadt Unna.
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