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Vertriebenenangelegenheiten
Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetzt (BVFG). Nach Schließung der Verwaltungsstelle in der Landesstelle werden folgende Vertriebenenangelegenheiten jetzt im Standesamt bearbeitet:
- die Ausstellung von Abschriften für verlorene Vertriebenenausweise
- die Abgabe von Namenserklärungen für Aussiedler nach §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetzt (BVFG). Nach Schließung der Verwaltungsstelle in der Landesstelle werden folgende Vertriebenenangelegenheiten jetzt im Standesamt bearbeitet:
- die Ausstellung von Abschriften für verlorene Vertriebenenausweise
- die Abgabe von Namenserklärungen für Aussiedler nach §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Frau
Beatrice
Arndt
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
011
Frau
Jacqueline
Giering
011
Frau
Manuela
Grabe
EG
Herr
Jörg
Kirchhoff
011
Frau
Angela
Koch
011
Frau
Silvana
Lambart
011
Frau
Ulrike
Pawlik
EG
Frau
Katja
Pohl
011
Frau
Heike
Richter
011
Frau
Kirsten
Scharnhorst
011
Frau
Anja
Zech
011
Frau
Edith
Zeidler
EG
Herr
Detlef
Zoppeck
011