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Beurkundung von Sterbefällen
Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwand. Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Unna ist also nur für Todesfälle in der Stadt Unna zuständig. Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personenstandsurkunde (auf den Einzelfall bezogen)
Der Tod einer in Unna verstorbenen Person wird vom Standesamt Unna beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den persönlichen Daten des/der Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten sind. Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, wird in der ärztlichen Todesbescheinigung verbindlich den Sterbeort sowie den Zeitpunkt des Todes vermerken.
Die Hinterbliebenen beauftragen in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen, welches die Erledigung der Formalitäten übernimmt. Die erforderlichen Dokumente werden vom Bestatter dem Standesamt vorgelegt und auftragsgemäß auch wieder in Empfang genommen. Das Standesamt händigt die Urkunden an den Bestatter aus. Er oder sie kümmert sich auch um die Bezahlung der Sterbeurkunden (eine Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5 Euro).
Sollte die Beurkundung des Sterbefalls aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort möglich sein, werden entweder eine Genehmigung zur Erdbestattung oder, falls die Bestattung nicht in Unna erfolgt oder es sich um eine Feuerbestattung handelt, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Diese sind ebenfalls beim Standesamt erhältlich, ebenso wie ein Internationaler Leichenpass, wenn die Leiche befördert werden muss.
Hinweise und Besonderheiten
Öffnungszeiten für die Beurkundung von Sterbefällen:
Sterbefälle können Montag bis Freitag von 08.30 - 11.00 Uhr beim Standesamt (Klosterstraße 12) beurkundet werden.
Nach 11 Uhr können die Unterlagen nur noch abgegeben und zur Abholung am nächsten Tag vorbereitet oder zugeschickt werden.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwand. Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Unna ist also nur für Todesfälle in der Stadt Unna zuständig. Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personenstandsurkunde (auf den Einzelfall bezogen)
Der Tod einer in Unna verstorbenen Person wird vom Standesamt Unna beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den persönlichen Daten des/der Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten sind. Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, wird in der ärztlichen Todesbescheinigung verbindlich den Sterbeort sowie den Zeitpunkt des Todes vermerken.
Die Hinterbliebenen beauftragen in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen, welches die Erledigung der Formalitäten übernimmt. Die erforderlichen Dokumente werden vom Bestatter dem Standesamt vorgelegt und auftragsgemäß auch wieder in Empfang genommen. Das Standesamt händigt die Urkunden an den Bestatter aus. Er oder sie kümmert sich auch um die Bezahlung der Sterbeurkunden (eine Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5 Euro).
Sollte die Beurkundung des Sterbefalls aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort möglich sein, werden entweder eine Genehmigung zur Erdbestattung oder, falls die Bestattung nicht in Unna erfolgt oder es sich um eine Feuerbestattung handelt, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Diese sind ebenfalls beim Standesamt erhältlich, ebenso wie ein Internationaler Leichenpass, wenn die Leiche befördert werden muss.
Öffnungszeiten für die Beurkundung von Sterbefällen:
Sterbefälle können Montag bis Freitag von 08.30 - 11.00 Uhr beim Standesamt (Klosterstraße 12) beurkundet werden.
Nach 11 Uhr können die Unterlagen nur noch abgegeben und zur Abholung am nächsten Tag vorbereitet oder zugeschickt werden.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76232/show
Für personenstandsrechtliche Fragen rund um das Thema Geburt oder Heirat erhalten Sie alle Informationen und Auskünfte beim Standesamt der Stadt Unna.
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