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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche

  • die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
  • über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
  • behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind

können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:

  • Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G

Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.

Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung
  • Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - Bom:        Frau Hoffmann
  • Bon - Ek:       Frau Schmitt
  • El - Gül:         Frau Lohmeier
  • Gün - Kas:     Frau Drowe
  • Kat - Mai:       Herr Klingner
  • Maj - Pok:      Frau Rolle
  • Pol - Shj:        Frau Schoppol
  • Shk - Z:          Frau Czajkowski

Zuständige Einrichtung

Leistungen nach dem SGB XII
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ann-Katrin Czajkowski
Tel: 02303 103-674
E-Mail: ann-katrin.czajkowski@stadt-unna.de
Frau Anja Drowe
Tel: 02303 103-531
E-Mail: anja.drowe@stadt-unna.de
Frau Heike Hoffmann
Tel: 02303 103-537
E-Mail: heike.hoffmann@stadt-unna.de
Herr Christian Klingner
Tel: 02303 103-515
E-Mail: christian.klingner@stadt-unna.de
Frau Silke Lohmeier
Tel: 02303 103-534
E-Mail: silke.lohmeier@stadt-unna.de
Frau Lena Rolle
Tel: 02303 103-538
E-Mail: lena.rolle@stadt-unna.de
Frau Christiane Schmitt
Tel: 02303 103-526
E-Mail: christiane.schmitt@stadt-unna.de
Frau Jessika Schoppol
Tel: 02303 103-598
E-Mail: jessika.schoppol@stadt-unna.de
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche

  • die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
  • über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
  • behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind

können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:

  • Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G

Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.

Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

  • Antrag auf Grundsicherung
  • Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - Bom:        Frau Hoffmann
  • Bon - Ek:       Frau Schmitt
  • El - Gül:         Frau Lohmeier
  • Gün - Kas:     Frau Drowe
  • Kat - Mai:       Herr Klingner
  • Maj - Pok:      Frau Rolle
  • Pol - Shj:        Frau Schoppol
  • Shk - Z:          Frau Czajkowski
Sozialhilfe, Lebensunterhalt, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76179/show
Leistungen nach dem SGB XII
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ann-Katrin

Czajkowski

136

02303 103-674
ann-katrin.czajkowski@stadt-unna.de

Frau

Anja

Drowe

217

02303 103-531
anja.drowe@stadt-unna.de

Frau

Heike

Hoffmann

218

02303 103-537
heike.hoffmann@stadt-unna.de

Herr

Christian

Klingner

134

02303 103-515
christian.klingner@stadt-unna.de

Frau

Silke

Lohmeier

217

02303 103-534
silke.lohmeier@stadt-unna.de

Frau

Lena

Rolle

135

02303 103-538
lena.rolle@stadt-unna.de

Frau

Christiane

Schmitt

218

02303 103-526
christiane.schmitt@stadt-unna.de

Frau

Jessika

Schoppol

136

02303 103-598
jessika.schoppol@stadt-unna.de