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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche
- die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
- über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
- behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind
können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:
- Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherung
- Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - Bom: Frau Hoffmann
- Bon - Ek: Frau Schmitt
- El - Gül: Frau Lohmeier
- Gün - Kas: Frau Drowe
- Kat - Mai: Herr Klingner
- Maj - Pok: Frau Rolle
- Pol - Shj: Frau Schoppol
- Shk - Z: Frau Czajkowski
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Leistungen nach dem SGB XII
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche
- die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
- über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
- behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind
können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:
- Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
- Antrag auf Grundsicherung
- Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - Bom: Frau Hoffmann
- Bon - Ek: Frau Schmitt
- El - Gül: Frau Lohmeier
- Gün - Kas: Frau Drowe
- Kat - Mai: Herr Klingner
- Maj - Pok: Frau Rolle
- Pol - Shj: Frau Schoppol
- Shk - Z: Frau Czajkowski
Frau
Ann-Katrin
Czajkowski
136
Frau
Anja
Drowe
217
Frau
Heike
Hoffmann
218
Herr
Christian
Klingner
134
Frau
Silke
Lohmeier
217
Frau
Lena
Rolle
135
Frau
Christiane
Schmitt
218
Frau
Jessika
Schoppol
136