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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:

  1. Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
  2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.

Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:

  • Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
  • per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)
  • persönliche Abgabe (nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung)

Benötigen Sie eine Beratung vor einer möglichen Antragstellung? Dann vereinbaren Sie gerne hier einen Termin.

Bearbeitungsdauer

Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist ein Software-Update erforderlich, welches vom zuständigen Landesministerium entwickelt wird. Die Verfügbarkeit ist für April 2023 geplant. Erst im Anschluss können die schriftlich bzw. online eingereichten Anträge geprüft und verarbeitet werden. Eine Antragstellung ist jedoch bereits jetzt möglich. Beim Bestehen eines Wohngeldanspruchs wird dieser rückwirkend gewährt.

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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:

  1. Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
  2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.

Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:

  • Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
  • per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)
  • persönliche Abgabe (nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung)

Benötigen Sie eine Beratung vor einer möglichen Antragstellung? Dann vereinbaren Sie gerne hier einen Termin.

Informationen zum Wohngeld des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

Mietzuschuss, Lastenzuschuss, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76176/show
Wohngeld
Rathausplatz 1 59423 Unna

Wohngeld-Hotline

+49 2303 103-111
wohngeld@stadt-unna.de