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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
- Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
- Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
- per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - F: Herr Siegel
- G - K: Herr Yilmaz
- L - R: Herr Klingner
- S-Z: Herr Raczynski
Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Wohngeldstelle:
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Wohngeld
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
- Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
- Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
- per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - F: Herr Siegel
- G - K: Herr Yilmaz
- L - R: Herr Klingner
- S-Z: Herr Raczynski
Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Wohngeldstelle:
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76176/show