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Steuerangelegenheiten/Steuer-ID
Zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) ist das Finanzamt. Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt,
- Eheschließung und
- Geburt, Adoption oder Tod
werden vom Bürgerservice als Meldebehörde verwaltet. Grundsätzlich erfolgt die Mitteilung zur Veränderung von standesamtlichen Daten automatisch, so dass von Ihnen persönlich nichts zu veranlassen ist. Vom Bürgerservice erfolgt eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Außerdem können Sie im Bürgerservice Ihre Steuer-ID erhalten, falls Sie die Mitteilung vom Finanzamt verlegt haben.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Nachweis über die erfolgte Änderung (z.B. Eheurkunde)
- bei Anschriftenänderungen siehe Kategorie „Anmeldungen“
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) ist das Finanzamt. Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt,
- Eheschließung und
- Geburt, Adoption oder Tod
werden vom Bürgerservice als Meldebehörde verwaltet. Grundsätzlich erfolgt die Mitteilung zur Veränderung von standesamtlichen Daten automatisch, so dass von Ihnen persönlich nichts zu veranlassen ist. Vom Bürgerservice erfolgt eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Außerdem können Sie im Bürgerservice Ihre Steuer-ID erhalten, falls Sie die Mitteilung vom Finanzamt verlegt haben.
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- bei Anschriftenänderungen siehe Kategorie „Anmeldungen“