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Wohnberechtigungsschein
Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist ein Antrag mit Nachweisen über das Haushaltseinkommen erforderlich. Alle Formulare erhalten Sie auch in gedruckter Form im Bürgerservice.
Der Wohnberechtigungsschein kann als allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder in Form eines Wohnberechtigungsscheins für eine bestimmte Wohnung (gezielter Wohnberechtigungsschein) ausgestellt werden.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.
Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Je eine Einkommenserklärung für jedes Einkommen
- weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide im Original u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab 16 Jahre
- ab 18 Jahre Kindergeldbescheid
- für alle Ausländer, die nicht EU-Angehörige sind, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich
- Meldebescheinigung (wenn Sie nicht in Unna wohnen)
- Nachweis über Pflegegrade
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- Zusatzfragebogen
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Kosten
10,00 Euro
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist ein Antrag mit Nachweisen über das Haushaltseinkommen erforderlich. Alle Formulare erhalten Sie auch in gedruckter Form im Bürgerservice.
Der Wohnberechtigungsschein kann als allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder in Form eines Wohnberechtigungsscheins für eine bestimmte Wohnung (gezielter Wohnberechtigungsschein) ausgestellt werden.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.
Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Je eine Einkommenserklärung für jedes Einkommen
- weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide im Original u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab 16 Jahre
- ab 18 Jahre Kindergeldbescheid
- für alle Ausländer, die nicht EU-Angehörige sind, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich
- Meldebescheinigung (wenn Sie nicht in Unna wohnen)
- Nachweis über Pflegegrade
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- Zusatzfragebogen
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
10,00 Euro
gefördert, Wohnung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76136/show
Frau
Kathrin
Hanke
011
Frau
Mona
Brüggemann
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
011
Frau
Manuela
Grabe
EG
Frau
Melanie
Grams
011
Frau
Angela
Koch
011
Frau
Olga
Neuenhöfer
011
Frau
Katja
Pohl
011
Frau
Heike
Richter
011
Frau
Kirsten
Scharnhorst
011
Frau
Edith
Zeidler
EG
Herr
Detlef
Zoppeck
011
Frau
Kathrin
Hanke
011
Frau
Mona
Brüggemann
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Frau
Nicole
Buchwald
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Sabine
Di Benedetto
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Manuela
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EG
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Melanie
Grams
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Frau
Angela
Koch
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Frau
Olga
Neuenhöfer
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Frau
Katja
Pohl
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Frau
Heike
Richter
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Kirsten
Scharnhorst
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Frau
Edith
Zeidler
EG
Herr
Detlef
Zoppeck
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Frau
Kathrin
Hanke
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Mona
Brüggemann
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Di Benedetto
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Olga
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Scharnhorst
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Zeidler
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Herr
Detlef
Zoppeck
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