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Zinssenkungsantrag (Zinsbescheinigung)
Eine Zinsbescheinigung für die NRW.BANK wird im Bürgerservice ausgestellt. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein Antrag erforderlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgerservice. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 1 bis 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.BANK vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Zur Beantragung einer Zinsbescheinigung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Zinsbescheinigung
- Anschreiben der NRW.BANK
- Einkommenserklärung
- weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Kosten
10,00 Euro
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Zinsbescheinigung für die NRW.BANK wird im Bürgerservice ausgestellt. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein Antrag erforderlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgerservice. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 1 bis 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.BANK vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Zur Beantragung einer Zinsbescheinigung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Zinsbescheinigung
- Anschreiben der NRW.BANK
- Einkommenserklärung
- weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
10,00 Euro
NRW.BANK, Einkommen, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76135/show
Frau
Kathrin
Hanke
011
Frau
Mona
Brüggemann
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Manuela
Grabe
EG
Frau
Melanie
Grams
011
Frau
Angela
Koch
011
Frau
Olga
Neuenhöfer
011
Frau
Katja
Pohl
011
Frau
Heike
Richter
011
Frau
Kirsten
Scharnhorst
011