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 Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich

Eine Parkerleichterung kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen)
  2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 % nur auf die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane
  3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 % vorliegt
  4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von mindestens 70 % vorliegt

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in Deutschland gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis

 

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich

Eine Parkerleichterung kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen)
  2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 % nur auf die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane
  3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 % vorliegt
  4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von mindestens 70 % vorliegt

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in Deutschland gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

gültiger Schwerbehindertenausweis

 

Schwerbehinderung, Merkzeichen, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76133/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

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02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
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Frau

Edith

Zeidler

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de