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Mietspiegel
Unter folgendem Link finden Sie den ab dem 01.01.2024 gültigen Mietspiegel der Kreisstadt Unna als PDF und einen interaktiven Mietspiegelrechner:
Der neue Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d Abs. 1 BGB. Er wurde von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna erarbeitet.
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Zuständige Einrichtung
Wohnen und Soziales
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: wohnen@stadt-unna.de
Unter folgendem Link finden Sie den ab dem 01.01.2024 gültigen Mietspiegel der Kreisstadt Unna als PDF und einen interaktiven Mietspiegelrechner:
Der neue Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d Abs. 1 BGB. Er wurde von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna erarbeitet.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76132/showWohnen
Der Bereich Wohnen hält für die Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches Angebot fachlicher Informationen, Beratung und Unterstützung sowie soziale Leistungen vor.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:
- Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen
- Hilfen bei Wohnungsmängeln im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Wohnungsbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Erstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Kreisstadt Unna
Soziales
Der Bereich Soziales ist für verschiedenste Hilfearten außerhalb des Jobcenters und damit auch außerhalb des Rechtsgebietes des SGB II zuständig.
Hauptaugenmerk des Sachgebietes Soziales liegt in der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Menschen die den Leistungsbereich des Jobcenters verlassen, da sie entweder die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können hier Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beantragen.
Menschen die vorübergehend erwerbsgemindert sind oder eine Rente auf Zeit erhalten, können hier Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII beantragen.
Hierüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bereich Wohnen weitere flankierende Leistungen zu beantragen.
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