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 Melderegisterauskunft

Auskünfte aus dem Melderegister werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterschieden. Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten: 

  • Vor- und Familiennamen
  • aktuelle Anschriften
  • Doktorgrad

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

mitgeteilt werden.

Für jede einzelne Auskunft muss ein berechtigtes Interesse an den zu erteilenden Daten glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Darüber hinausgehende Daten darf die Meldebehörde nicht mitteilen. Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann schriftlich per Post oder Fax, auf persönlichen Antrag, jedoch nicht telefonisch, erfolgen.

Zur Beantragung einer Melderegisterauskunft können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Unterlagen

Nachweis über die Zahlung der Gebühren inkl. Anfrage

Kosten

Bei Anforderung der Auskunft ist der fällige Betrag vorab zu überweisen: Verwendungszweck: EMA sowie Familien- und Vorname der gesuchten Person
IBAN: DE92443500600000081000
BIC: WELADED1UNN
11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Melderegisterauskunft

Auskünfte aus dem Melderegister werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterschieden. Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten: 

  • Vor- und Familiennamen
  • aktuelle Anschriften
  • Doktorgrad

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

mitgeteilt werden.

Für jede einzelne Auskunft muss ein berechtigtes Interesse an den zu erteilenden Daten glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Darüber hinausgehende Daten darf die Meldebehörde nicht mitteilen. Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann schriftlich per Post oder Fax, auf persönlichen Antrag, jedoch nicht telefonisch, erfolgen.

Zur Beantragung einer Melderegisterauskunft können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Nachweis über die Zahlung der Gebühren inkl. Anfrage

Bei Anforderung der Auskunft ist der fällige Betrag vorab zu überweisen: Verwendungszweck: EMA sowie Familien- und Vorname der gesuchten Person
IBAN: DE92443500600000081000
BIC: WELADED1UNN
11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft

einfache, erweiterte, Daten, Person, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76131/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Edith

Zeidler

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de