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 Fundtiere

Zuständig für die Entgegennahme und Verwahrung von Fundtieren ist in der Regel die Gemeinde, in deren Bezirk das Tier zugelaufen ist. Der Begriff "Fundtiere" umfasst jedoch nur solche Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Bei herrenlosen Tieren handelt es sich in der Regel um wild lebende Tiere oder um ausgesetzte Tiere. Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie in Unna ein Tier aufgegriffen haben und es sich dabei sicher bzw. wahrscheinlich um ein Fundtier handelt, müssen Sie den Fund unmittelbar beim Bürgerservice anzeigen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten ist der Fund eines Tieres, das dringend im Tierheim untergebracht werden muss, bei der Kreispolizeibehörde Unna (Telefon: 02303/9210) anzuzeigen. Von dort aus werden dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Fundtier entweder über Nacht oder über das Wochenende bei sich aufzunehmen, ist es ausreichend, wenn Sie den Fund am nächsten Arbeitstag beim Bürgerservice anzeigen.

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Fundtiere

Zuständig für die Entgegennahme und Verwahrung von Fundtieren ist in der Regel die Gemeinde, in deren Bezirk das Tier zugelaufen ist. Der Begriff "Fundtiere" umfasst jedoch nur solche Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Bei herrenlosen Tieren handelt es sich in der Regel um wild lebende Tiere oder um ausgesetzte Tiere. Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie in Unna ein Tier aufgegriffen haben und es sich dabei sicher bzw. wahrscheinlich um ein Fundtier handelt, müssen Sie den Fund unmittelbar beim Bürgerservice anzeigen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten ist der Fund eines Tieres, das dringend im Tierheim untergebracht werden muss, bei der Kreispolizeibehörde Unna (Telefon: 02303/9210) anzuzeigen. Von dort aus werden dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Fundtier entweder über Nacht oder über das Wochenende bei sich aufzunehmen, ist es ausreichend, wenn Sie den Fund am nächsten Arbeitstag beim Bürgerservice anzeigen.

zugelaufen, ausgesetzt, freilaufend, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76068/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Edith

Zeidler

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de