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Fundtiere
Zuständig für die Entgegennahme und Verwahrung von Fundtieren ist in der Regel die Gemeinde, in deren Bezirk das Tier zugelaufen ist. Der Begriff "Fundtiere" umfasst jedoch nur solche Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Bei herrenlosen Tieren handelt es sich in der Regel um wild lebende Tiere oder um ausgesetzte Tiere. Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie in Unna ein Tier aufgegriffen haben und es sich dabei sicher bzw. wahrscheinlich um ein Fundtier handelt, müssen Sie den Fund unmittelbar beim Bürgerservice anzeigen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten ist der Fund eines Tieres, das dringend im Tierheim untergebracht werden muss, bei der Kreispolizeibehörde Unna (Telefon: 02303/9210) anzuzeigen. Von dort aus werden dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Fundtier entweder über Nacht oder über das Wochenende bei sich aufzunehmen, ist es ausreichend, wenn Sie den Fund am nächsten Arbeitstag beim Bürgerservice anzeigen.
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Entgegennahme und Verwahrung von Fundtieren ist in der Regel die Gemeinde, in deren Bezirk das Tier zugelaufen ist. Der Begriff "Fundtiere" umfasst jedoch nur solche Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Bei herrenlosen Tieren handelt es sich in der Regel um wild lebende Tiere oder um ausgesetzte Tiere. Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie in Unna ein Tier aufgegriffen haben und es sich dabei sicher bzw. wahrscheinlich um ein Fundtier handelt, müssen Sie den Fund unmittelbar beim Bürgerservice anzeigen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten ist der Fund eines Tieres, das dringend im Tierheim untergebracht werden muss, bei der Kreispolizeibehörde Unna (Telefon: 02303/9210) anzuzeigen. Von dort aus werden dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Fundtier entweder über Nacht oder über das Wochenende bei sich aufzunehmen, ist es ausreichend, wenn Sie den Fund am nächsten Arbeitstag beim Bürgerservice anzeigen.
zugelaufen, ausgesetzt, freilaufend, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76068/showFrau
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Brüggemann
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Buchwald
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Kirsten
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