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Fundbüro
Wenn Sie in Unna etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro im Bürgerservice helfen. Denken Sie bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat. Können Sie als Eigentümer*in ermittelt werden (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie so schnell wie möglich. Das Fundbüro im Bürgerservice stellt bei Verlust von versicherten Gegenständen (z.B. Fahrräder) auch Bescheinigungen für die Versicherungen aus. Sollten Sie etwas finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z.B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke u.a.). Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Aufnahme des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Unterlagen
- ggf. Personalausweis/Pass
- ggf. Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung o.ä.)
Kosten
bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren gemäß Tarifstelle 9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW für die Aufbewahrung an. Die Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:
- im Wert bis 25 Euro: kostenfrei
- im Wert von 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro
- im Wert über 500 Euro: 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
- Verlustbescheinigungen für Versicherungen: 1,50 Euro
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie in Unna etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro im Bürgerservice helfen. Denken Sie bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat. Können Sie als Eigentümer*in ermittelt werden (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie so schnell wie möglich. Das Fundbüro im Bürgerservice stellt bei Verlust von versicherten Gegenständen (z.B. Fahrräder) auch Bescheinigungen für die Versicherungen aus. Sollten Sie etwas finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z.B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke u.a.). Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Aufnahme des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
- ggf. Personalausweis/Pass
- ggf. Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung o.ä.)