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Fischereischeine

Beschreibung

Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

Ab dem 01.07.2026 wird der Fischereischein im Scheckkartenformat auf Lebenszeit ausgestellt.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein im Bürgeramt beantragen.

Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann im Bürgeramt gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung ab dem 03. Juli 2026 über das NRW Serviceportal möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich. 

Fischereischeine, die vor dem 01.07.2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurde, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Sie Ihren bisherigen Fischereischein im Bürgeramt vorzeitig in das neue Format umtauschen.

Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich. Bisher wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:

  • Ausstellung des Fischereischeins
  • Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe.

 

Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt, seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe, wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr. Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder im Bürgeramt erfolgen.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereiwesens abgeschafft, Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

  • Personalausweis/Pass
  • das Zeugnis über die Fischerprüfung bzw. der bisherige Fischereischein nach altem Muster
  • ggf. Vollmacht 

Fischereischein auf Lebenszeit

  • bei Beantragung online: 18,00 €
  • bei Beantragung im Bürgeramt: 30,00 €

Fischereiabgabe 1 Kalenderjahr

  • bei Beantragung online: 14,00 €
  • bei Beantragung im Bürgeramt: 22,00 €

Fischereiabgabe 5 Kalenderjahre

  • bei Beantragung online: 42,00 €
  • bei Beantragung im Bürgeramt: 50,00 €