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Fischereischeine
Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.
Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- das Zeugnis über die Fischerprüfung
- ein Passbild
- für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
- sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
- ggf. formlose Vollmacht
Kosten
1-Jahres-Fischereischein: 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
Jugendfischereischein: 8 Euro
Ersatzfischereischein: 5 Euro
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.
Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Personalausweis/Pass
- das Zeugnis über die Fischerprüfung
- ein Passbild
- für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
- sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
- ggf. formlose Vollmacht
1-Jahres-Fischereischein: 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
Jugendfischereischein: 8 Euro
Ersatzfischereischein: 5 Euro
angeln, Jugendfischereischein, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76065/show
Frau
Mona
Brüggemann
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
011
Frau
Manuela
Grabe
EG
Frau
Melanie
Grams
011
Frau
Angela
Koch
011
Herr
Sven
Kothenschulte
011
Frau
Silvana
Lambart
011
Frau
Katja
Pohl
011
Frau
Heike
Richter
011
Frau
Kirsten
Scharnhorst
011
Frau
Edith
Zeidler
EG
Herr
Detlef
Zoppeck
011
Frau
Mona
Brüggemann
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Frau
Nicole
Buchwald
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Sabine
Di Benedetto
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Melanie
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Koch
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Herr
Sven
Kothenschulte
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Silvana
Lambart
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Katja
Pohl
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Heike
Richter
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Kirsten
Scharnhorst
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Edith
Zeidler
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Herr
Detlef
Zoppeck
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Mona
Brüggemann
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Buchwald
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Di Benedetto
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Detlef
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