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 Einbürgerung

Die Mitarbeitenden der Einbürgerungsbehörde sind zuständig, wenn Sie in Unna wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt des Kreises Unna wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna. Bürger*innen aus Lünen, wenden sich bitte an die Stadt Lünen. 

Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
  • Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung 
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1) 
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)

Der Gesetzgeber hat bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen die Möglichkeit der Verkürzung der Aufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre geschaffen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen allesamt erfüllt werden:

  • besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bei bürgerschaftlichem (ehrenamtlichen) Engagement und
  • Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und
  • Sprachzertifikat C 1

Die Aufgabe oder der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich.
Es besteht die Möglichkeit der „Miteinbürgerung“ des Ehepartners und der minderjährigen Kinder, auch wenn diese nur eine verkürzte Aufenthaltsdauer vorweisen können.

Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Kosten

pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro

 

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G: Frau von Hasselbach 
  • H - Z: Frau Arndt
   

 

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jasmin von Hasselbach
Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02303 103-3301
E-Mail: ebunna@stadt-unna.de
Frau Beatrice Arndt
Tel: 02303 103-3320
E-Mail: ebunna@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3321
E-Mail: ebunna@stadt-unna.de
Herr Patrick Wegener
Tel: 02303 103-3322
E-Mail: ebunna@stadt-unna.de
Einbürgerung

Die Mitarbeitenden der Einbürgerungsbehörde sind zuständig, wenn Sie in Unna wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt des Kreises Unna wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna. Bürger*innen aus Lünen, wenden sich bitte an die Stadt Lünen. 

Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
  • Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung 
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1) 
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)

Der Gesetzgeber hat bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen die Möglichkeit der Verkürzung der Aufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre geschaffen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen allesamt erfüllt werden:

  • besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bei bürgerschaftlichem (ehrenamtlichen) Engagement und
  • Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und
  • Sprachzertifikat C 1

Die Aufgabe oder der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich.
Es besteht die Möglichkeit der „Miteinbürgerung“ des Ehepartners und der minderjährigen Kinder, auch wenn diese nur eine verkürzte Aufenthaltsdauer vorweisen können.

Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G: Frau von Hasselbach 
  • H - Z: Frau Arndt
   

 

pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro

 

Staatsangehörigkeit, deutsch, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76063/show
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Jasmin

von Hasselbach

Stellvertretende Amtsleitung

009

02303 103-3301
ebunna@stadt-unna.de

Frau

Beatrice

Arndt

011

02303 103-3320
ebunna@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3321
ebunna@stadt-unna.de

Herr

Patrick

Wegener

118

02303 103-3322
ebunna@stadt-unna.de