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Einbürgerung
Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
- Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (grundsätzlich)
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)
Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
Kosten
pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
| Frau Gorka |
Dokumente
- Antrag auf Einbürgerung
- Merkblatt zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einbürgerungsverfahren
- Einverständniserklärung zur Übermittlung von Sozialdaten
- Hinweise zur Einbürgerung von Staatsangehörigen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz
- Merkblatt über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Zuständige Einrichtung
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
- Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (grundsätzlich)
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)
Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
| Frau Gorka |
pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro
Staatsangehörigkeit, deutsch, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76063/show
Herr
Rainer
Zech
011
Frau
Jasmin
Gorka
009