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Abwassergebühr
Schmutzwasser
Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch den Kommunalversorger Gelsenwasser übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von Gelsenwasser angepasst werden.
Abzug Schmutzwasser
Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen. Eine Bagatellregelung für die sogenannten Wasserschwundmengen existiert seit dem Urteil des OVG NRW vom 03.12.2012 nicht mehr.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.
Weitere Informationen zum Einbau von Außenwasserzählern finden Sie hier.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.
Kosten
Schmutzwassergebühr: 2,37 Euro pro Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 1,28 Euro pro Quadratmeter
Hinweise und Besonderheiten
Internetseite der Stadtbetriebe Unna
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrectlicher Art (Schmutzwassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartner: Uwe Niederheidt
Tel.: 02303/2003-28
Mail: uwe.niederheidt@stadtbetriebe-unna.de
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrechtlicher Art (Niederschlagswassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartnerin: Maria Willige-Schleep
Tel.: 02303/2003-83
Mail: maria.willige-schleep@stadtbetriebe-unna.de
Weitere Informationen
Nach der Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Mitteilung über den Einbau von Zwischenzählern (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Brauchwasser)
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Zuständige Einrichtung
Steuern
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Schmutzwasser
Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch den Kommunalversorger Gelsenwasser übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von Gelsenwasser angepasst werden.
Abzug Schmutzwasser
Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen. Eine Bagatellregelung für die sogenannten Wasserschwundmengen existiert seit dem Urteil des OVG NRW vom 03.12.2012 nicht mehr.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.
Weitere Informationen zum Einbau von Außenwasserzählern finden Sie hier.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.
Nach der Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Mitteilung über den Einbau von Zwischenzählern (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Brauchwasser)
Schmutzwassergebühr: 2,37 Euro pro Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 1,28 Euro pro Quadratmeter
Frau
Ann-Katrin
Hinz
208a
Herr
Daniel
Tiede
208
Frau
Ingeborg
Treese
208