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Beantragung, Abmeldung, Änderung von Müllgefäßen / Abfallentsorgungsgebühr
Die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll und Papiermüll) wird durch die Stadtbetriebe Unna durchgeführt.
Die Beantragung von neuen Mülltonnen und von Änderungen bezüglich der Größe der Müllgefäße und/oder des Abfuhrrhythmus erfolgt über den Bereich Steuern und kann nur durch den/die Eigentümer*in erfolgen. Die Anträge können über das Online-Formular, schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) oder persönlich im Bereich Steuern gestellt werden.
Wenn Sie sich eine Mülltonne mit Ihrer Nachbarin/Ihrem Nachbarn teilen möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf eine Müllgemeinschaft. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Seite unter den Dokumenten.
Die Wertstoffentsorgung ("Gelbe Tonne") erfolgt durch die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna (GWA) in Unna, Tel.: 02303/2840.
Kosten
Die erste Änderung im Kalenderjahr ist kostenlos. Für jede weitere Änderung fällt eine Austauschgebühr i. H. v. 25,00 Euro an.
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll und Papiermüll) wird durch die Stadtbetriebe Unna durchgeführt.
Die Beantragung von neuen Mülltonnen und von Änderungen bezüglich der Größe der Müllgefäße und/oder des Abfuhrrhythmus erfolgt über den Bereich Steuern und kann nur durch den/die Eigentümer*in erfolgen. Die Anträge können über das Online-Formular, schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) oder persönlich im Bereich Steuern gestellt werden.
Wenn Sie sich eine Mülltonne mit Ihrer Nachbarin/Ihrem Nachbarn teilen möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf eine Müllgemeinschaft. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Seite unter den Dokumenten.
Die Wertstoffentsorgung ("Gelbe Tonne") erfolgt durch die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna (GWA) in Unna, Tel.: 02303/2840.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76002/showDas Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.
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