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 Vergnügungssteuer

Die Stadt Unna erhebt eine Vergnügungssteuer entsprechend ihrer Vergnügungssteuersatzung für folgende im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art: 

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen- 
  • Sex- und Erotikmesse
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder in Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Ort. 

Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht, die jeweilige Bemessungsgrundlage und die Steuersätze sind auf den jeweiligen Steuertatbestand bezogen und in der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen.

Zuständige Einrichtung

Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Petra Klute
Amtsleitung
Tel: 02303 103-2200
E-Mail: petra.klute@stadt-unna.de
Frau Danica Leimbach
Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02303 103-2201
E-Mail: danica.leimbach@stadt-unna.de