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 Vergnügungssteuer

Die Stadt Unna erhebt eine Vergnügungssteuer entsprechend ihrer Vergnügungssteuersatzung für folgende im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art: 

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen- 
  • Sex- und Erotikmesse
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder in Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Ort. 

Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht, die jeweilige Bemessungsgrundlage und die Steuersätze sind auf den jeweiligen Steuertatbestand bezogen und in der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen.

Zuständige Einrichtung

Steuern
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Petra Klute
Bereichsleitung
Tel: 02303 103-222
E-Mail: petra.klute@stadt-unna.de
Frau Danica Leimbach
Tel: 02303 103-275
E-Mail: danica.leimbach@stadt-unna.de
Vergnügungssteuer

Die Stadt Unna erhebt eine Vergnügungssteuer entsprechend ihrer Vergnügungssteuersatzung für folgende im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art: 

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen- 
  • Sex- und Erotikmesse
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder in Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Ort. 

Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht, die jeweilige Bemessungsgrundlage und die Steuersätze sind auf den jeweiligen Steuertatbestand bezogen und in der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen.

Gewerbe, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76000/show
Steuern
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Petra

Klute

Bereichsleitung

206

02303 103-222
petra.klute@stadt-unna.de

Frau

Danica

Leimbach

206

02303 103-275
danica.leimbach@stadt-unna.de