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 Förderprogramm „Gebäudegrün“

Da der städtische Fördertopf mittlerweile ausgeschöpft ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt und entgegengenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen weiterhin über die Onlinedienstleistung möglich ist. 

Vielen Dank für Ihre Verständnis.

Auch in der Kreisstadt Unna sind die Folgen der globalen Klimaerwärmung immer mehr zu spüren, beispielsweise in Form häufigerer Starkregenereignisse oder langanhaltender Hitzephasen. Versiegelte Flächen und fehlendes Grün verstärken die Hitze- und Hochwasserproblematik zusätzlich.

Begrünte Dächer und Fassaden stellen dabei nicht nur einen rein optischen Gewinn für das Stadtbild dar. Kaum eine andere Baumaßnahme verbindet eine derart große Vielzahl positiver Effekte, die sich meist schon innerhalb kurzer Zeit bemerkbar machen. Beispiele hierfür sind:

  • Verbesserung des Stadtklimas (Reduzierung der Temperaturen an heißen Sommertagen)
  • Hochwasserschutz und Entlastung des städtischen Kanalsystems durch Rückhalt von Niederschlägen (bei Dachbegrünungen)
  • Schaffung von wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
  • Bindung und Filterung von Feinstaub und Luftschadstoffen
  • Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch großflächig einsetzbares Gestaltungselement

Seit dem 15. Mai 2023 fördert die Kreisstadt Unna private Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes der Kreisstadt Unna bei Maßnahmen zur Gebäudebegrünung. Das Förderprogramm „Gebäudegrün“ ist Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und umfasst folgende Fördergegenstände und -höhen:

  • Fördergegenstände:

    • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

  • Förderhöhen:

    • 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten (höchstens 50 €/m2, max. 1.500 €)

Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Begrünung entstehen, wie zum Beispiel Ausgaben für Entwurf und Planung, den Aufbau der Vegetationsschicht, Wurzelschutzbahn, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen. Für die Begrünungsmaßnahmen sind vorrangig heimische Pflanzen zu verwenden.

Wichtiger Hinweis: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Begrünungsmaßnahme im jeweils geltenden Bebauungsplan festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen eine Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurde. Mehr Informationen hierzu unter: Bebauungspläne (unna.de)

Erlass der Niederschlagsabwassergebühr

Zusätzlich zur Förderung werden Ihnen in der Kreisstadt Unna für die Begrünung oder Entsiegelung einer Fläche die jährlichen Niederschlagsabwassergebühren erlassen. Dies muss über die Stadtbetriebe Unna beantragt werden. Mehr Informationen unter: Abwassergebühr

Gründachkataster

Eignet sich Ihr Dach grundsätzlich für eine Dachbegrünung? Finden Sie es heraus, mit dem Gründachkataster des Regionalverbandes Ruhr unter dem folgenden Link:
https://www.unna.de/klimaschutz/gruendachkataster.

Infos und Tipps zur Gebäudebegrünung

Weitere Informationen, Tipps und Beispiele zur Gebäudebegrünung finden sich unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale NRW (https://www.mehrgruenamhaus.de/) und des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. (https://www.gebaeudegruen.info/).

Klimawandel: Schutz vor Starkregen

Seit 2014 informieren die Kreisstadt Unna und der Lippeverband gemeinsam im Rahmen des Projektes „Future Cities“ und der darin eingebetteten Kampagne „Stark-gegen-Starkregen“ umfangreich über Hintergründe und vorbeugenden Maßnahmen zum Umgang mit den Themen Starkregen und Hochwasser. Mehr Informationen: https://starkgegenstarkregen.de/ 

Das Förderprogramm war eine Maßnahme aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kreisstadt Unna. Da der städtische Fördertopf mittlerweile ausgeschöpft ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt und entgegengenommen werden.

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Zuständige Einrichtung

Umweltamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: umwelt@stadt-unna.de

Förderprogramm „Gebäudegrün“

Da der städtische Fördertopf mittlerweile ausgeschöpft ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt und entgegengenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen weiterhin über die Onlinedienstleistung möglich ist. 

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Auch in der Kreisstadt Unna sind die Folgen der globalen Klimaerwärmung immer mehr zu spüren, beispielsweise in Form häufigerer Starkregenereignisse oder langanhaltender Hitzephasen. Versiegelte Flächen und fehlendes Grün verstärken die Hitze- und Hochwasserproblematik zusätzlich.

Begrünte Dächer und Fassaden stellen dabei nicht nur einen rein optischen Gewinn für das Stadtbild dar. Kaum eine andere Baumaßnahme verbindet eine derart große Vielzahl positiver Effekte, die sich meist schon innerhalb kurzer Zeit bemerkbar machen. Beispiele hierfür sind:

  • Verbesserung des Stadtklimas (Reduzierung der Temperaturen an heißen Sommertagen)
  • Hochwasserschutz und Entlastung des städtischen Kanalsystems durch Rückhalt von Niederschlägen (bei Dachbegrünungen)
  • Schaffung von wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
  • Bindung und Filterung von Feinstaub und Luftschadstoffen
  • Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch großflächig einsetzbares Gestaltungselement

Seit dem 15. Mai 2023 fördert die Kreisstadt Unna private Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes der Kreisstadt Unna bei Maßnahmen zur Gebäudebegrünung. Das Förderprogramm „Gebäudegrün“ ist Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und umfasst folgende Fördergegenstände und -höhen:

  • Fördergegenstände:

    • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

  • Förderhöhen:

    • 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten (höchstens 50 €/m2, max. 1.500 €)

Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Begrünung entstehen, wie zum Beispiel Ausgaben für Entwurf und Planung, den Aufbau der Vegetationsschicht, Wurzelschutzbahn, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen. Für die Begrünungsmaßnahmen sind vorrangig heimische Pflanzen zu verwenden.

Wichtiger Hinweis: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Begrünungsmaßnahme im jeweils geltenden Bebauungsplan festgesetzt ist bzw. als Auflage im Rahmen eine Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurde. Mehr Informationen hierzu unter: Bebauungspläne (unna.de)

Erlass der Niederschlagsabwassergebühr

Zusätzlich zur Förderung werden Ihnen in der Kreisstadt Unna für die Begrünung oder Entsiegelung einer Fläche die jährlichen Niederschlagsabwassergebühren erlassen. Dies muss über die Stadtbetriebe Unna beantragt werden. Mehr Informationen unter: Abwassergebühr

Gründachkataster

Eignet sich Ihr Dach grundsätzlich für eine Dachbegrünung? Finden Sie es heraus, mit dem Gründachkataster des Regionalverbandes Ruhr unter dem folgenden Link:
https://www.unna.de/klimaschutz/gruendachkataster.

Infos und Tipps zur Gebäudebegrünung

Weitere Informationen, Tipps und Beispiele zur Gebäudebegrünung finden sich unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale NRW (https://www.mehrgruenamhaus.de/) und des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. (https://www.gebaeudegruen.info/).

Klimawandel: Schutz vor Starkregen

Seit 2014 informieren die Kreisstadt Unna und der Lippeverband gemeinsam im Rahmen des Projektes „Future Cities“ und der darin eingebetteten Kampagne „Stark-gegen-Starkregen“ umfangreich über Hintergründe und vorbeugenden Maßnahmen zum Umgang mit den Themen Starkregen und Hochwasser. Mehr Informationen: https://starkgegenstarkregen.de/ 

Das Förderprogramm war eine Maßnahme aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kreisstadt Unna. Da der städtische Fördertopf mittlerweile ausgeschöpft ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt und entgegengenommen werden.

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Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Förderung, Klima https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/759905/show
Umweltamt
Klosterstr. 12 59423 Unna