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 Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.

Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.

Kosten

Anzahl der Hunde
im Haushalt
Hundesteuer
je Hund (pro Jahr)
Hundesteuer
je Hund (pro Quartal)
     
1 108 Euro 27
     
2 120 Euro 30
     
3 132 Euro 33

 

Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an, die der Hundesteuersatzung zu entnehmen ist.

Weitere Informationen

Nach der Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:

  • Hundesteueranmeldung
  • Hundesteuerabmeldung

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ann-Katrin Hinz
Tel: 02303 103-2203
E-Mail: ann-katrin.hinz@stadt-unna.de
Herr Daniel Tiede
Tel: 02303 103-2204
E-Mail: daniel.tiede@stadt-unna.de
Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.

Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.

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Anzahl der Hunde
im Haushalt
Hundesteuer
je Hund (pro Jahr)
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je Hund (pro Quartal)
     
1 108 Euro 27
     
2 120 Euro 30
     
3 132 Euro 33

 

Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an, die der Hundesteuersatzung zu entnehmen ist.

Abgabe, Hundehaltung, Anmeldung, Abmeldung https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75958/show
Steueramt
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ann-Katrin

Hinz

208a

02303 103-2203
ann-katrin.hinz@stadt-unna.de

Herr

Daniel

Tiede

208

02303 103-2204
daniel.tiede@stadt-unna.de