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Grundsteuer
Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Dortmund-Unna unter der extra eingerichteten Grundsteuer Hotline 0231/5188-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz. Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen 447 v.H. für die Grundsteuer A und 843 v.H. für die Grundsteuer B.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Dortmund-Unna unter der extra eingerichteten Grundsteuer Hotline 0231/5188-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz. Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen 447 v.H. für die Grundsteuer A und 843 v.H. für die Grundsteuer B.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75957/showDas Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.
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