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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz. Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen 447 v.H. für die Grundsteuer A und 843 v.H. für die Grundsteuer B.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Steuern
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz. Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen 447 v.H. für die Grundsteuer A und 843 v.H. für die Grundsteuer B.
Grundbesitz, Hebesatz, Eigentum https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75957/showFrau
Danica
Leimbach
208 a
Herr
Daniel
Tiede
208a
Frau
Ingeborg
Treese
208