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Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumsverkauf wird der Kreisstadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt Dortmund-Unna bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung der Grundbesitzabgaben auf die neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Kreisstadt Unna ihren Bürger*innen die Umschreibung nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.
Außerdem wird die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel benötigt, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Kopie des Kaufvertrages und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin von den bisherigen Eigentümern anzufordern.
Unterlagen
- Kaufvertrag
- Erklärung zum Eigentumswechsel
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei einem Eigentumsverkauf wird der Kreisstadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt Dortmund-Unna bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung der Grundbesitzabgaben auf die neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Kreisstadt Unna ihren Bürger*innen die Umschreibung nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.
Außerdem wird die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel benötigt, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Kopie des Kaufvertrages und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin von den bisherigen Eigentümern anzufordern.
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https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75956/show
Das Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.
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