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Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumsverkauf wird der Stadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt in Dortmund bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Stadt Unna ihren Bürger*innen einen Eigentumswechsel nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an. Dabei sind lediglich Auszüge aus dem Kaufvertrag mit folgendem Inhalt einzureichen:
- Name und Adresse des Verkäufers und des Käufers
- Kaufgegenstand (Lage des Objektes)
- Regelung des Besitzübergangs (meistens in §4, §5 oder §6 des Kaufvertrages geregelt)
Außerdem benötigt die Stadt Unna die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Auszüge aus dem Kaufvertrag und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin vom bisherigen Eigentümer anzufordern.
Unterlagen
- Auszüge aus dem Kaufvertrag (s. o.)
- Erklärung zum Eigentumswechsel
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Steuern
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei einem Eigentumsverkauf wird der Stadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt in Dortmund bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Stadt Unna ihren Bürger*innen einen Eigentumswechsel nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an. Dabei sind lediglich Auszüge aus dem Kaufvertrag mit folgendem Inhalt einzureichen:
- Name und Adresse des Verkäufers und des Käufers
- Kaufgegenstand (Lage des Objektes)
- Regelung des Besitzübergangs (meistens in §4, §5 oder §6 des Kaufvertrages geregelt)
Außerdem benötigt die Stadt Unna die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Auszüge aus dem Kaufvertrag und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin vom bisherigen Eigentümer anzufordern.
- Auszüge aus dem Kaufvertrag (s. o.)
- Erklärung zum Eigentumswechsel
Verkauf, Umschreibung, Eigentümer, Kauf, Kaufvertrag, Grundsteuer https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75956/show
Frau
Ann-Katrin
Hinz
208a
Herr
Daniel
Tiede
208
Frau
Ingeborg
Treese
208