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 Anliegerbescheinigung

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

Für die erstmalige Herstellung einer Straße erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die nachmalige Herstellung (Erneuerung, Verbesserung usw.) einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge. 

Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und hierfür noch Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Weiterhin gibt sie Auskunft darüber, ob in den kommenden Jahren mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen ist.

Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtbetriebe der Stadt Unna, die dafür dort gesondert anzufragen sind.

Fragen bezüglich Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation sind an die jeweiligen Versorgungsträger zu richten.

Kosten

Für die Erstellung einer Anliegerbescheinigung werden Verwaltungsgebühren entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Kreisstadt Unna in Höhe von derzeit 24,00 EUR erhoben.

 

Weitere Informationen

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Straßenrecht
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: verkehrswesen@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Norbert Sekul
Tel: 02303 103-6613
E-Mail: norbert.sekul@stadt-unna.de
Herr Frank Hugo
Tel: 02303 103-6612
E-Mail: frank.hugo@stadt-unna.de