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 Erschließungsbeiträge

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

Für den Neubau einer Straße erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die Erneuerung einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge. 

Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtbetriebe der Stadt Unna.

Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

Kosten

 Die Höhe der Beiträge hängen von den einzelnen Erschließungsmaßnahmen ab.

 

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Straßenrecht
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: verkehrswesen@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Norbert Sekul
Tel: 02303 103-6613
E-Mail: norbert.sekul@stadt-unna.de
Herr Frank Hugo
Tel: 02303 103-6612
E-Mail: frank.hugo@stadt-unna.de
Erschließungsbeiträge

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

Für den Neubau einer Straße erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die Erneuerung einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge. 

Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtbetriebe der Stadt Unna.

Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

 Die Höhe der Beiträge hängen von den einzelnen Erschließungsmaßnahmen ab.

 

Grundstück, Anbindung, Versorgung, Entsorgung, Neubau, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75953/show
Straßenrecht
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Norbert

Sekul

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