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 Straßenbaubeiträge

Für die nachmalige Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung von Straßen oder deren Teilanlagen sind Beiträge zu erheben. Die nachmalige Herstellung umfasst sowohl einen andersartigen Ausbau als auch die Erneuerung in der bisherigen Ausbauform.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die von dem erfolgten Ausbau einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Dies sind in der Regel auch diejenigen, die von der betreffenden Straße erschlossen werden. Beim Straßenbaubeitrag werden mehrfach erschlossene Wohngrundstücke wie bei der Berechnung des Erschließungsbeitrags begünstigt.

Maßgebend für die Verteilung der Straßenbaukosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: verkehrswesen@stadt-unna.de