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Straßenbaubeiträge
Für die nachmalige Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung von Straßen oder deren Teilanlagen sind Beiträge zu erheben. Die nachmalige Herstellung umfasst sowohl einen andersartigen Ausbau als auch die Erneuerung in der bisherigen Ausbauform.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die von dem erfolgten Ausbau einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Dies sind in der Regel auch diejenigen, die von der betreffenden Straße erschlossen werden. Beim Straßenbaubeitrag werden mehrfach erschlossene Wohngrundstücke wie bei der Berechnung des Erschließungsbeitrags begünstigt.
Maßgebend für die Verteilung der Straßenbaukosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: verkehrswesen@stadt-unna.de
Für die nachmalige Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung von Straßen oder deren Teilanlagen sind Beiträge zu erheben. Die nachmalige Herstellung umfasst sowohl einen andersartigen Ausbau als auch die Erneuerung in der bisherigen Ausbauform.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die von dem erfolgten Ausbau einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Dies sind in der Regel auch diejenigen, die von der betreffenden Straße erschlossen werden. Beim Straßenbaubeitrag werden mehrfach erschlossene Wohngrundstücke wie bei der Berechnung des Erschließungsbeitrags begünstigt.
Maßgebend für die Verteilung der Straßenbaukosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75879/showIm Stadtgebiet Unna ist das Tiefbauamt für die Gemeindestraßen zuständig.
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung dieser Straßen sowie das Mobilitätsmanagement und die Abwicklung von Erschließungsangelegenheiten gehören zu den Aufgaben von diesem Amt.
Beim Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen sind wir um eine hohe Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bemüht.
Wir stellen Ihnen frühzeitig unsere Entwürfe in Anliegerversammlungen vor und erörtern Ihnen unsere Planungen. Dabei haben Sie die Gelegenheit, Ihre Wünsche und Anregungen zu äußern, die wir so weit wie möglich in unsere Entwürfe einarbeiten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Beratung und Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr zu verfolgen, der in einer öffentlichen Sitzung über die von uns entwickelten Entwürfe entscheidet.
Im Rahmen der Umsetzung einer beschlossenen Baumaßnahme werden Sie, als betroffene Anlieger, von uns rechtzeitig über den Durchführungszeitraum, die Beteiligten und Ansprechpartner sowie evtl. notwendige Umleitungsregelungen informiert.